Naturns bei Meran / Vinschgau / Südtirol

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wissenswertes:

  1. alle Mieträder sind gewartet, und werden vom Ötzi Bike Shop nach jedem Verleih kontrolliert
  2. das gewünschte Mietrad können Sie sich vor Ihrer Anreise beim Ötzi Bike Shop über die Online- Reservierung reservieren lassen.
  3. alle Mountainbikes können mit SPD- Klicks, Kombi- Pedalen, Bärentatzen oder Flat- Pedalen gemietet werden. Andere Pedalsysteme müssen vom Mieter mitgebracht werden und werden im Shop auf das gewünschte Mietrad montiert
  4. bei allen Rennrädern können Look Keo oder Shimano SPD Pedale montiert werden. Andere Pedalsysteme müssen vom Mieter mitgebracht werden und werden im Shop auf das gewünschte Mietrad montiert
  5. Das tragen eines Helmes wird strengstens empfohlen. Helme sind im Mietpreis enthalten.
  6. Die Räder sind nicht gegen Diebstahl versichert und der Mieter haftet für eventuelle Schäden am gemieteten Rad/ Bike (siehe Mietvertrag)

Mietvertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung kommt ein Mietvertrag zwischen dem Ötzi Bike Shop mit Sitz in Naturns, Hauptstr. 25 – im Folgenden “Vermieter” – und der/-m Unterfertigte/-n _____________ ______________ geb. am _________________ in ____________________ und wohnhaft in ______________________________________- im Folgenden “Mieter” – zustande.

Der Mieter bestätigt:

  1. den Mietgegenstand ausgehändigt (evtl. Mängel müssen bei Übergabe angezeigt und festgehalten werden.) und sich von dessen vollkommener Funktionstüchtigkeit überzeugt zu haben.
  2. vom Vermieter bzw. dessen Mitarbeitern eine Einschulung/Bedienungsanweisung erhalten zu haben und diese zweifelsfrei verstanden zu haben.
  3. vorsichtig zu fahren bzw. den Gebrauch des Mietgegenstands dem eigenen Fahrkönnen anzupassen.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die Mieter und/oder Dritten durch die Benutzung des Mietgegenstands entstehen.

  1. den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung weiterzugeben.
  2. für die Verschlechterung (Beschädigung) bzw. Untergang (Verlust) des Mietgegenstands während der gesamten Mietdauer zu haften.

Der Mietgegenstand ist nicht versichert und, abgesehen von normaler Abnutzung, im selben Zustand wie bei dessen Empfang dem Vermieter zurückzugeben. Bei Beschädigungen werden dem Mieter das kaputte Material und die Arbeitszeit der Reparatur, bei Verlust der aktuelle Gegenwert des Mietgegenstands berechnet.

  1. den Mietgegenstand bis spätestens 08.30 Uhr des darauffolgenden Tages zurückzugeben

Bei verspäteter Rückgabe wird dem Mieter die volle Miete für jeden angefangenen Tag berechnet.

  1. die Miete spätestens bei Rückgabe des Mietgegenstands zu bezahlen.
  2. dem Vermieter die Erlaubnis zur Verwaltung seiner persönlichen Daten gemäß GvD 196/2006 zu erteilen. Die Daten werden für die hier gegenständliche organisatorische Verwaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  3. alle obigen Bedingungen zur Kenntnis genommen, unmissverständlich verstanden zu haben und sein Einverständnis zu geben.

 

Ort: ______________ Datum: ______________ Unterschrift: ____________________

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der Artikel 1341 und 1342 ZGB werden die o.g. Artikel 3 (Haftung für Sach-/Personenschäden), 5 (Haftung für Verschlechterung und Untergang des Mietgegenstands), 6 (Berechnung weiterer Tage bei verspäteter Rückgabe, 8 (Datenschutz)

 

Ort: ______________ Datum: ______________ Unterschrift: ____________________